ENSOMED Entsorgungskonzept

Nach einer ausführlichen Beratung erstellt ENSOMED ein Entsorgungskonzept, das auf den individuellen Bedarf Ihrer Zahnarztpraxis zugeschnitten ist. Dieses Entsorgungskonzept ist Grundlage des praxisbezogenen Entsorgungsvertrages.

Der Entsorgungsvertrag beinhaltet den kostenlos zur Verfügung gestellten Standardbehältersatz und regelt die vereinbarte Entsorgungshäufigkeit.
Die Entsorgungshäufigkeit (viertel-, halb-, oder jährlich) wird im Rahmen des Entsorgungskonzeptes festgelegt, kann aber jederzeit an veränderte Erfordernisse angepasst werden.

ENSOMED Standardbehältersatz

Unser Standardbehältersatz besteht aus:

  •  30 l    Behälter für Fixierbäder
  •  30 l    Behälter für Entwicklerflüssigkeit
  •  15 l    Weithalsbehälter für amalgamhaltige Rückstände
  •  18 l    Behälter für Kanülen und Skalpelle
  • 0,2 l    Dose für extrahierte Zähne

ENSOMED Logistik

Der Austausch der im Rahmen des Entsorgungskonzeptes zur Verfügung gestellten Standardbehälter erfolgt direkt durch ENSOMED.
Alternativ kann der Austausch der befüllten Amalgamabscheider-Auffangbehälter über das kostenlose ENSOMED-Rückholsystem via DHL beauftragt werden.
Erteilen Sie hier einfach einen kostenlosen Rückholauftrag.

ENSOMED Dokumentation

Die gesetzlichen Dokumentationspflichten zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung der Praxisabfälle übernimmt ENSOMED. Übernahmescheine und Begleitpapiere werden kostenfrei von uns ausgefertigt.

ENSOMED Zertifikat

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb stellen wir von ENSOMED eine rechtssichere Entsorgung der medizinischen Abfälle in Ihrer Praxis sicher.
Seit 1985 sind wir im Bereich der Abfall- und Gefahrstoffe Ihr kompetenter Ansprechpartner
für die Entsorgung von:

•    Fixierbädern, Entwicklerflüssigkeiten
•    Amalgamhaltigen Rückständen und extrahierten Zähnen
•    Amalgam aus Abscheider-Auffangbehältern
•    Altröntgenfilmen, Blei-/Zinnfolien
•    Spritzen, Kanülen, Skalpellen
•    Entsorgung anderer Abfälle (auf Anfrage)

Rechtssichere Entsorgung Gesetzliche Grundlagen

Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrWG – Kreislaufwirtschaftsgesetz) verpflichtet Erzeuger oder Besitzer von Abfällen, diese zu verwerten. Gerade in Hinblick auf die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Entsorgungsverpflichtung des Abfallerzeugers – hier des Zahnarztes – handelt es sich um weitreichende Verpflichtungen, die auch Haftungsfragen bei der Entsorgung durch Dritte einschließt.
Erfüllt das mit der Entsorgung beauftragte Unternehmen seinen Auftrag mangelhaft, kann dieses sogar strafrechtliche Konsequenzen für den Abfallerzeuger haben. Denn die umweltgefährdende Abfallbeseitigung ist gemäß § 326 StGB strafbar. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb garantiert die RCS (Rohstoffverwertung und Container-Service GmbH) mit dem Geschäftsbereich ENSOMED für eine fachgerechte und rechtssichere Entsorgung von medizinischen Praxisabfällen aus Zahnarztpraxen und Dentallaboren.

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