ENSOMED
Ihr Spezialist für die Aufbereitung und
Entsorgung von medizinischen Praxisabfällen.
ENSOMED
Entsorgungskonzept
ENSOMED Entsorgungskonzept
Nach einer ausführlichen Beratung erstellt ENSOMED ein Entsorgungskonzept, das auf den individuellen Bedarf Ihrer Zahnarztpraxis zugeschnitten ist. Dieses Entsorgungskonzept ist Grundlage des praxisbezogenen Entsorgungsvertrages.
Der Entsorgungsvertrag beinhaltet den kostenlos zur Verfügung gestellten Standardbehältersatz und regelt die vereinbarte Entsorgungshäufigkeit.
Die Entsorgungshäufigkeit (viertel-, halb-, oder jährlich) wird im Rahmen des Entsorgungskonzeptes festgelegt, kann aber jederzeit an veränderte Erfordernisse angepasst werden.
ENSOMED Logistik
Der Austausch der im Rahmen des Entsorgungskonzeptes zur Verfügung gestellten Standardbehälter erfolgt direkt durch ENSOMED.
Alternativ kann der Austausch der befüllten Amalgamabscheider-Auffangbehälter über das kostenlose ENSOMED-Rückholsystem via DHL beauftragt werden.
Erteilen Sie hier einfach einen kostenlosen Rückholauftrag.
ENSOMED Dokumentation
Die gesetzlichen Dokumentationspflichten zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung der Praxisabfälle übernimmt ENSOMED. Übernahmescheine und Begleitpapiere werden kostenfrei von uns ausgefertigt.
ENSOMED Zertifikat
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb stellen wir von ENSOMED eine rechtssichere Entsorgung der medizinischen Abfälle in Ihrer Praxis sicher.
Seit 1985 sind wir im Bereich der Abfall- und Gefahrstoffe Ihr kompetenter Ansprechpartner
für die Entsorgung von:
• Fixierbädern, Entwicklerflüssigkeiten
• Amalgamhaltigen Rückständen und extrahierten Zähnen
• Amalgam aus Abscheider-Auffangbehältern
• Altröntgenfilmen, Blei-/Zinnfolien
• Spritzen, Kanülen, Skalpellen
• Entsorgung anderer Abfälle (auf Anfrage)
Rechtssichere Entsorgung Gesetzliche Grundlagen
Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrWG – Kreislaufwirtschaftsgesetz) verpflichtet Erzeuger oder Besitzer von Abfällen, diese zu verwerten. Gerade in Hinblick auf die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Entsorgungsverpflichtung des Abfallerzeugers – hier des Zahnarztes – handelt es sich um weitreichende Verpflichtungen, die auch Haftungsfragen bei der Entsorgung durch Dritte einschließt.
Erfüllt das mit der Entsorgung beauftragte Unternehmen seinen Auftrag mangelhaft, kann dieses sogar strafrechtliche Konsequenzen für den Abfallerzeuger haben. Denn die umweltgefährdende Abfallbeseitigung ist gemäß § 326 StGB strafbar. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb garantiert die RCS (Rohstoffverwertung und Container-Service GmbH) mit dem Geschäftsbereich ENSOMED für eine fachgerechte und rechtssichere Entsorgung von medizinischen Praxisabfällen aus Zahnarztpraxen und Dentallaboren.
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Amalgam-Entsorgung durch ENSOMED
Amalgam-Entsorgung durch ENSOMED – 50 Euro pro Kilogramm Amalgam*
Die Entsorgung von Amalgam durch ENSOMED ist nicht nur kostenfrei, sondern schafft für unsere Kunden einen klaren wirtschaftlichen Vorteil.
Durch die stoffliche Verwertung der im Amalgam enthaltenen Metalle erhalten Sie von ENSOMED pro Kilogramm Amalgam* eine Vergütung in Höhe von 50,00 Euro.
*entwässertes Nettogewicht
Amalgam-Entsorgung durch ENSOMED – kostenlos und einfach in der Handhabung
- Erteilung eines Entsorgungsauftrages durch Ausfüllen und Versenden des Rückholformulars an ENSOMED.
- Verpackung des befüllten Amalgamauffangbehälters in die original Styroporeinlage und Transportverpackung durch Ihr Praxisteam.
- Abholung des befüllten Amalgamauffangbehälters durch ENSOMED oder durch unseren Logistikpartner DHL.
- Reinigung und Rückversand des recyclingfähigen Amalgamauffangbehälters, Dokumentation und Archivierung der Entsorgungsbestätigung durch ENSOMED.
- Überweisung der Vergütung in Höhe von 50,00 € pro Kilogramm Amalgam* durch ENSOMED an Sie.
*entwässertes Nettogewicht
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